Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für die Vertragsbeziehung zwischen WATSONs ENGLISH TRAINING (nachfolgend WET genannt)
und den Kunden von WET gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der schriftlichen
Zustimmung von WET.
2. Ebenfalls der Schriftform bedürfen mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen der
getroffenen Vereinbarungen. Auf die Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden. Von WET
eventuell beauftragte Dritte oder Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Änderungen oder
Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen oder Zusicherungen abzugeben, die von
den vertraglichen Abmachungen abweichen.
3. Der Kunde erkennt die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch seine Unterschrift
auf dem Auftrag an.
4. Der Kunde schließt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit WET einen Unterrichtsvertrag
über mindestens 10 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum.
5. Der Trainingsvertrag kommt zu den vereinbarten Konditionen zustande durch die Unterzeichnung
des Auftrags. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen der Verträge
maßgebend.
6. Das vereinbarte Trainingshonorar ist, soweit nicht anders vereinbart, in voller Höhe unter Ausschluss
von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen vor Trainingsbeginn zu entrichten.
Kursmaterialien, Prüfungen, Zertifizierungen und weitere Zusatzleistungen werden getrennt nach
Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, wird bei
Sprachunterricht außerhalb der WET-Niederlassung die zum Trainingsort benötigte Zeit nach Aufwand
vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, usw.) gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
7. Die Rechte aus dem Trainingsvertrag kann der Kunde nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch WET auf Dritte übertragen. Hat der Kunde das Trainingshonorar nicht
oder nicht in voller Höhe rechtzeitig bezahlt, so ist er zur Teilnahme am Training nicht berechtigt.
8. Für den Fall, dass der von WET mit der Durchführung einzelner Trainingseinheiten einvernehmlich
mit dem Kunden bestimmte Trainer verhindert ist, wird WET diese zeitnah nachholen. Sollte das nicht
möglich sein, kann der Kunde in diesem Fall einen angebotenen Ersatztrainer wählen oder vom
Trainingsvertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der Kunde für die noch nicht in
Anspruch genommenen Trainingseinheiten das bereits entrichtete Honorar zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung des Honorars für bereits geleistete
Trainingseinheiten oder Schadensersatzansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.
9. Für nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten kann der Kunde grundsätzlich keinen Ersatz,
insbesondere keine Rückzahlung der Vergütung verlangen. Im Einzelfall kann WET mit dem Kunden
ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs eine davon abweichende Regelung treffen.
10. Trainingseinheiten können bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei verschoben
werden bzw. bei Trainingsterminen am Montag, am Freitag und bei Trainingstermin nach einem
Feiertag am Wochentag davor.
11. Reklamationen bezüglich der Unterrichtsleistungen seitens WET müssen bereits im Verlauf des
Englisch Trainings angezeigt werden. Sie müssen frühstmöglich im Kursverlauf unter genauer
Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt gegeben werden. Mängelrügen nach Abschluss
des Englisch-Trainings kann nicht mehr entsprochen werden.
12. WET verpflichtet sich, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als
vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu
treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis
nehmen und/oder diese Informationen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet,
sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder WET
bereits bekannt waren. WET wird vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an Dritte
weiter geben. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder
Unterlagen an uns.
13. Die Kündigung des Trainingsvertrages während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das
Recht zur Kündigung gemäß § 627 BGB (außerordentliche Kündigung bei Diensten höherer Art) ist
ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat, bleibt unberührt.
Bei Vertragsrücktritt vor Kursbeginn behält WET sich vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
25% der Gesamtkursgebühren zu berechnen.
14. Für Sprachtrainings im Ausland empfiehlt WET den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
15. An Trainingsstunden, die außerhalb der Geschäftsräume des Kunden stattfinden nimmt der Kunde
auf eigene Gefahr teil. Für etwaige Schäden, gleich welcher Art, übernimmt WET keine Haftung.
16. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes
gespeichert werden.
17. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem WET-Kunden und WET unterliegt ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
19. Gerichtsstand für Streitfälle aus dem Trainingsvertrag ist Solingen
Stand: August 2010
© 2010 - WATSONs ENGLISH TRAINING, Stieglitzhof 25, D-42657 Solingen
Tel. +49 (0)212 247 45-23, Fax -25, Mobil +49 (0) 160 98 18 02 55, E-Mail hello(at)watsons-et.de
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